Psychologische Begriffsbestimmungen

N.N. & N.N.

Jugendkriminalität 

Jugendkriminalität ist das unter Strafe gestellte Verletzungsverhalten Jugendlicher. Unter Strafe gestellt ist es grundsätzlich im gleichen Umfang wie bei Erwachsenen. Besondere strafbare Verhaltensweisen nur bei Jugendlichen gibt es nicht“. (HELLMER 1975, S. 2)

 „Unter „Jugendlichen“ versteht das Gesetz Personen, die zur Zeit der Tat 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind (§ 1 JGG). Da es sich aber beim Phänomen der Jugendkriminalität um Verhaltensweisen aller Personen handelt, die die „Reifeschwelle“ noch nicht überschritten haben, werden wir unter Jugendkriminalität die Kriminalität der Kinder (bis 14 Jahre), die strafrechtlich noch nicht verantwortlich sind (§ 19 StGB), der Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahre) und der Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre) verstehen“. (HELLMER 1975, S. 2)

Die Definition des wurde im Laufe der Jahre überarbeitet und lautet nun wie folgt:

„§1 des Jugendgerichtsgesetz definiert den Begriff des Jugendlichen nach der letzten Änderung, kundgemacht am 6. März 2001 im Bundesgesetzblatt, wie folgt: §1 Z2: Jugendlicher ist, wer das vierzehnte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.

Die Strafmündigkeit beginnt in Österreich mit Vollendung des 14  Lebensjahres, davor gilt man als schuldunfähig und damit strafrechtlich nicht verantwortlich. Mit der letzten Änderung des § 1 wurde die Volljährigkeit von 19 auf 18 herabgesetzt, dafür wurde aber die Stufe der jungen Erwachsenen eingeführt, die sich auf das Alter zwischen 19 und 21 bezieht und für die ebenfalls einige Sonderregelungen gelten“. (Ecker 2002, S. 7) 

„Zu klären ist auch, was unter Kriminalität verstanden wird. Allgemein versteht man darunter menschliches Verhalten, das einen anderen oder die Gemeinschaft verletzt und deshalb unter Strafe gestellt ist. Jugendkriminalität ist das unter Strafe gestellte Verletzungsverhalten Jugendlicher. Unter Strafe gestellt ist es grundsätzlich im gleichen Umfang wie bei Erwachsenen, besondere strafbare Verhaltensweisen nur bei Jugendlichen gibt es nicht. (Ecker zit. nach Hellmer, 1997:1f)

Interessant ist ebenfalls auch noch die Einteilung in Typologien wie sie Robert Fritsch vornimt.

„Die Altersverteilung für das erste Delikt veranschaulicht, dass die Initialdelikte für die kriminellen Karrieren der GK-Probanden (gerissen – korrupt) bei über einem Drittel im Intervall von 13 bis 16 Jahren liegt, während die PK- (brutal – dumm) und TK – Probanten (Berufung auf andere – höhere Loyalitäten) deliktisch in dieser Altersspanne noch relativ unauffällig sind.

(PK / 13 – 16 Jahre = 14,6 %; TK = 11,1 %)“. (Frietsch 1982, S. 154)

Jugendkriminalität wird in Deutschland folgendermaßen definiert: "Jugendkriminalität ist die Kriminalität Jugendlicher, wobei unter Kriminalität grundsätzlich das gleiche zu verstehen ist wie bei Erwachsenen" (HELLMER 1966, S. 12). Jugendliche sind nach § 1 Abs. 2 JGG Personen, die zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind. Kinder (unter 14 Jahre) sind noch nicht strafmündig. Abhängig vom Reifegrad werden auch Heranwachsende (18 - 21 Jahre) wie Jugendliche behandelt. Die österreichische Gesetzgebung sowie mehrere andere Länder kennen jedoch die Zwischengruppe der Heranwachsenden nicht. (Vgl. Jugendkriminalität, Joachim Hellmer, 1975, S.2)

http://paedpsych.jk.uni-linz.ac.at:4711/JUGENDPSYCH/
JUGENDPSYCHREFERATE97/THEMA09/Thema09.html

Was ist aber nun Jugendkriminalität?
Jugendkriminalität wird zum Beispiel in Deutschland folgendermaßen definiert: "Jugendkriminalität ist die Kriminalität Jugendlicher, wobei unter Kriminalität grundsätzlich das Gleiche zu verstehen ist wie bei Erwachsenen. Jugendliche sind nach § 1 Abs. 2 JGG Personen, die zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind. Kinder (unter 14 Jahre) sind noch nicht strafmündig."
Wenn du mehr darüber lesen möchtest, bist du auf dieser Seite richtig:
http://paedpsych.jk.uni-linz.ac.at:4711/JUGENDPSYCH/
JUGENDPSYCHREFERATE97/THEMA09/Thema09.html http://www.buchklub.at/magazine/gorilla/
caro/jugendkriminalitaet.htm

Jugendkriminalität in Österreich  bedeutet dass ein junger Mensch der bereits 14 aber noch nicht 18 Jahre alt ist sich einem einzelnen oder der Gesellschaft gegenüber fehl verhält und dieses Fehlverhalten per Gesetz unter Strafe gestellt wurde.

Verwendete Literatur


Siehe auch das
Lexikon für Psychologie und Pädagogik

Zu weiteren psychologischen Begriffen


Jugendkriminalität entsteht durch schlechte Kindheitserfahrungen, die eine Unglücksmechanik auslösen, aus der ein Ausstieg nur schwer möglich ist. „Das ganze Leben bewegt sich in Wiederholungsspiralen aus Hass und Selbsthass, die es in unvermeidlichen Unglücksserien zerlegen“ meint Götz Eisenberg, Autor des Buches Amok – Kinder der Kälte.[1]

Jugendkriminalität im engeren Sinn versteht der Kriminologe Hans Joachim Schneider das Verhalten, Tun oder Unterlassen eines Kindes oder Jugendlichen im Alter zwischen 8 und 18 Jahren, das als Kriminalität bezeichnet worden wäre, wenn es von erwachsenen begangen wäre.

Unter Delinquenz  im weiteren Sinne werden im Allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten, Verwahrlosung und Vernachlässigung verstanden. Wegen der Abhängigkeit  von Kindern und Jugendlichen von Erwachsenen sind Auffälligkeiten dieser Art Schulschwänzen oder Weglaufen von zuhause, die einerseits typisch für das Jugendalter, andererseits aber auch Vorstufen der Delinquenz im engeren Sinn[2] sein können. 

Jugendkriminalität — kein eindeutig erfassbarer Gegenstand

"Jugend" ist ebenso wenig wie "Kriminalität" ein schlichter körperlicher Gegenstand, durch klare "Merkmale" fixiert und damit durch einfache Beschreibung hinreichend erfassbar. Die jugendkriminologischen Konsequenzen merkt man zunächst in der Regel überhaupt nicht. Sie werden aber beispielsweise in Krisenzeiten sehr plötzlich öffentlich sichtbar.  

Die vielen Ungewissheiten im Grundsätzlichen lassen dennoch praktisch vernünftige Lösungen in der alltäglichen Welt zu. Man kann sich pragmatisch darauf verständigen, unter welchen Voraussetzungen es sinnvoll erscheint, Jugendkriminalität von anderen Kriminalitätsbereichen getrennt zu erfassen, zu kontrollieren und zu erklären.

Am Anfang steht ein Blick auf das Jugendrecht, insbesondere das Jugendstrafrecht. Am Ende stehen Erwägungen zu den Einflüssen, die Jugendliche dazu führen (können), überhaupt straffällig zu werden oder schließlich in so etwas wie eine kriminelle Karriere abzudriften.[3] 

Unter Jugendkriminalität oder Jugenddelinquenz findet man im Lexikon für Soziologie die Definition, dass dies vom Strafrecht verbotene Verhaltungsweisen noch nicht erwachsener Menschen sind. Für die Kriminalität der unter 14jährigen bürgert sich jetzt der Ausdruck Kinderkriminalität ein. Jugendkriminalität unterscheidet sich von der Erwachsenen-kriminalität z.B. durch erhöhte relative Häufigkeit und durch die Art der Delikte.[4] 

Von Kriminalität im juristischen Sinn spricht man, wenn ein Verhalten (Tun oder Unterlassen) gegen ein Strafgesetz verstößt. Das Strafgesetz stellt dabei für das gesellschaftliche Zusammenleben des Menschen unerträgliche Verhaltensweisen unter Strafe. Der Begriff der Kriminalität im kriminologischen Sinn ist jedoch enger zu sehen als der der Strafbarkeit. Nicht kriminell sind etwa Übertretungen wie: falsches Parken oder auch Tatbestände wie falsche Namensangaben.

Jugendkriminalität wird grundsätzlich der Kriminalität von Erwachsenen gleichgestellt. Jugendliche sind nach § 1 Abs. 2 JGG Personen, die zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind. Kinder (unter 14 Jahre) sind noch nicht strafmündig.[5] 

Eigene Definition

Verbotene Handlungen von Jugendlichen, die in Bezug auf die Bestrafung den Tatbeständen der Erwachsenen gleichgestellt sind und die meist in Erziehungsschwierigkeiten, Verwahrlosung oder Vernachlässigung ihre Begründung finden.

Verwendete Literatur

Eisenberg, G.(2000). Amok – Kinder der Kälte. Über die Wurzeln von Wut und Hass. Reinbeck: Rowohlt Fuchs-Heinritz, W./Lautmann, R./ Rammstedt, O.(1994). Lexikon zur Soziologie. Opladen: Westdeutscher Verlag 

Hellmer, J. (1966) Jugendkriminalität unserer Zeit. Frankfurt/M: Fischer Bücherei KG

Schneider H.J. in Balloff, R.(1992). Kinder vor Gericht. Opfer, Täter, Zeugen. München: Beck

www.journascience.org/dejugendkrimi/
basics/walter/kap2528_04.shtml
(2005-11-01)


[1] Eisenberg, G.(2000). Amok – Kinder der Kälte. Über die Wurzeln von Wut und Hass. S. 146

[2] Schneider H.J. in Balloff, R.(1992).Kinder vor Gericht. Opfer, Täter, Zeugen.

[3] Online im Internet: www.journascience.org/dejugendkrimi/
basics/walter/kap2528_04.shtml

[4] Fuchs-Heinritz, W./Lautmann, R./ Rammstedt, O.(1994). Lexikon zur Soziologie. S.  321

[5] Hellmer, J. (1966) Jugendkriminalität unserer Zeit.

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