Psychologische Begriffsbestimmungen/7

Schulreife

Als Schulreife bezeichnet den körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklungszustand eines Kindes, der zur Erfüllung von den Anforderungen der Grundschule/ Volksschule notwendig ist. 

Definition 1

Als Schulriefe (Sr) wird der Entwicklungsstand eines Kindes definiert, das bei Einschulungsalter von sechs bis sieben Jahren einen erfolgreichen Besuch in der Grundschule erwarten lässt. Ausgelöst wurde die Schulreifediskussion bereits in den 20er Jahren, verstärkte sich dann nach dem Zweiten Weltkrieg, weil ein relative hoher Anteil der Volksschüler insbesondere in den ersten Schuljahren an den Anforderungen scheiterten. Artur Kern führte in seiner programmatischen und viel diskutierten Schrift >Sitzenbleiberelend und Schulreife< (1951) das Schulversagen wesentlich auf die mangelnde Schulreife der Kinder zurück (vgl. Keck, Sandfus, Feige, 1994, S. 302f).

Definition 2

Schulreife, von einer bestimmten Auffassung über die kindliche Entwicklung (als Reifungsvorgang in Analogie zur natürl. Wachstumsprozessen) herstammender Begriff zur Bezeichnung und Messung der wahrscheinlichen Fähigkeit eines Kindes, in die Schule einzutreten und den schulischen Bildungsgang erfolgreich zu beginnen (vgl. Hehlmann, 1994, S. 620).

Definition 3

Unter Schulreife versteht man einen „psycho-physischen“ Entwicklungsstand, der das Kind befähigt, den Anforderungen der Elementarschule erfolgreich zu entsprechen. Die Wahl des Terminus –reife ist insbesondere problematisch, als die S. somit vorwiegend als Ergebnis eines endogen gesteuerten Entfaltungsprozesses aufgefasst wird, der im geringen Maße durch die Umwelt beeinflussbar erscheint. Ferner wird der Eindruck erweckt, dass es sich bei der S. um eine Eigenschaft von prognost. Wert handle die eine Klassifikation der Lernanfänger in reife, fraglich schulreife rechtfertige. Diese Auffassung von S. hat bisher lediglich dazu geführt, nach Kriterien zur diagnost. Klassifikation der Lernanfänger zu suchen, da man davon ausgehen kann, das nicht alle Schulkinder gleichzeitig ihre Schulfähigkeit zu einem gesetzlich fixierten Termin erreichen (vgl. Rombach, 1971, S. 46f).

Definition 4

Schulreife, ein Begr., der die für eine erfolgreiche Teilnahme am Grundschulunterricht notwendigen Befindlichkeit des Individuums zu definieren versucht, wobei die zum Erwerb der Kulturtechniken im Rahmen eines schulisch organisierten Unterrichts notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten kognitiver, affektiver und motorischer Art als Kriterium verwandt werden. Die konkrete Feststellung der S. erfolgt durch hierfür entwickelte (Gruppen)Tests (z.B. Unterscheiden, Wiedererkennen, Zuordnen von Mengen) sowie durch die Heranziehung teilweise umstrittener äußerer Merkmale des Kindes, wie Zahnwechsel bzw. Beendigung des ersten Gestaltwandels (vgl. Dorsch, 1976, S. 530).

Definition 5

Schulreife, mit S. bezeichnet man den Grad körperlicher, geistiger und sozialer Reife des Kindes, der Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Anfangsunterricht ist. Die erforderliche körperliche Reife ist mit dem Eintritt in den ersten Gestaltwandel, dh. mit dem Übergang von der kleinkindhaften Gestaltungsform zur Schulkindform erreicht. Dem körperlichen entspricht ein seelisch-geistiger Strukturwandel (vgl. Grodhoff, Stallmann, 1961, S. 870f).

Verwendete Literatur

Keck, R.W. & Sandfus, U. & Feige, B. (1994). Wörterbuch Schulpädagogik: Ein Nachschlagewerk für Studium und Schulpraxis. Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt

Hehlmann, W. (1994). Wörterbuch der Pädagogik 14. überarbeitete Auflage. Stuttgart: Alfred Körner Verlag

Rombach, H. (1971). Lexikon der Pädagogik Neue Ausgabe in 4 Bänden. München/Wien: Willmann-Institut

Dorsch, F. & Becker-Carus, C. (1976). Psychologisches Wörterbuch. Bern: Verlag Haus Huber

Grodhoff, H.H. & Stallmann, M. (1961). Pädagogisches Lexikon. Berlin: Kreuz-Verlag

1.     „Mit Schulreife bezeichnet man die Fähigkeit des Kindes, erfolgreich am Anfangsunterricht der Schule teilnehmen zu können. Der Begriff „Reife“ ist insofern irreführend, als er einseitig auf die Entfaltung eines endogen gesteuerten Entwicklungsprozess hinweist und den Einfluss der Umwelt außer Acht lässt (O. Erwert.). Nach A. Kern hat die Einschulung nicht schulreifer Kinder in der Hauptsache zu dem „Sitzenbleiberelend“ geführt, weshalb die Untersuchungen zur Schulreife, die man mit Hilfe von Schulreifetests feststellt, von großer Wichtigkeit sind. Da man ermittelt hat dass die Schulreife durch vorschulische Maßnahmen („Schulreife-Training“) erheblich zu beeinflussen ist, plädiert man für eine Vorschulerziehung und die Überweisung nicht schulfähiger Kinder in einen Schulkindergarten“ (Odenbach 1974, S. 383).

2.     „der Zustand eines Kindes in körperlicher, geistiger und sozialer Hinsicht, der es ihm ermöglicht macht, sich von der kleinkindlichen Verhaltensform auf die Schularbeit und das Schulleben einzustellen und erfolgreich am Erstunterricht teilzunehmen. Die Schulreife wird vom Schularzt festgestellt. Die Mangelnde Schulreife ist eine Quelle des „Sitzenbleiberelends“. Durch differenzierter Prüfungsverfahren z.B. ein „Grundleistungstest“ (A. Kern) soll ermittelt werden, ob die erforderliche Schulreife gegeben ist. Eine Maßnahme zur Verminderung der Schulschwierigkeiten ist die Erhöhung des Schuleintrittsalters und das Vorschalten eines Schulkindergartens“ (Schorb 1975, S. 216).

3.     „Bezeichnung für das Ausmaß des Entwicklungsfortschritts eines Kindes, demzufolge es fähig ist, am Unterricht in der Grundschule bzw. in der Primarstufe teilzunehmen. Zur Diagnose dieses Entwicklungsfortschritts werden Schulreifetests eingesetzt. Der Begriff Schulreife wird in der neueren Entwicklungspsychologie zunehmend kritisiert, da er eine enge Verbindung zum Modell der Reifung aufweist. In der Diskussion wird vorgeschlagen, den Begriff Schulreife durch die Begriffe Schulfähigkeit und Schulbereitschaft zu ersetzen. Mit Schulfähigkeit wird das Gesamt der Leistungen eines Kindes, mit Schulbereitschaft werden seine Einstellungen, Gefühle, motivationalen Stellungnahmen und Interessen umschrieben, die als Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht gelten“ (Brunner & Zeltner 1980, S. 190).

4.     „ein für einen bestimmten Anfangsunterricht notwendiger Entwicklungszustand, der vor allem das Ergebnis von Lernprozessen ist. Kann mittels psychologischer Tests erfasst werden“ (Herder Verlag 1976, S. 166).

5.     „der für den Schulbeginn erforderliche körperliche und geistige Entwicklungsgrad; er liegt bei der mitteleuropäischen Bevölkerung um das 6. Lebensjahr herum. Nach neuen Untersuchungen ist in Deutschland nur etwa ein Drittel der Schulanfänger voll schulreif, über ein Viertel ist schulunreif. Diese Unreifen sind in ihren Leistungen und in ihrer seelischen Entwicklung stark gefährdet (enger Zusammenhang zwischen Schulunreife und Sitzenbleiben). Zur Feststellung der Schulreife wurden bes. Schulreifetests entwickelt (u.a. von H. Hetzer, H. Roth, R. Meis, F. Fippinger, E. Hylla, A. Mellone, G. H. Thomson, K.-H. Ingenkamp, H. Belser). Im Falle fehlender Schulreife kann der Schulbeginn ausgesetzt oder der Besuch von Schulkindergärten oder einer Hilfsschule in Aussicht genommen werden, in günstigen Fällen auch vorverlegt oder durch Vorschuleinrichtungen ergänzt werden. Zur Frage der Schulreife und Schulkindergärten gab der Dt. Ausschuss am 13.6.1957 gutachtliche Richtlinien“ (Hehlmann 1971, S. 494).

Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Es ist leicht zu erkennen, dass die Begriffserklärungen sehr detailliert sind, nur das Zitat 4 ist etwas kürzer ausgefallen. Dafür ist es präzise und hat meiner Meinung nach die wichtigsten Punkte erfasst. Die weiteren 4 Zitate sind etwas ausführlicher. Zitat 1, 2 und 5 weisen sogar daraufhin was passiert, wenn jemand die Schulreife nicht erreicht („Sitzenbleiberelend“) und verweist somit auch auf Herrn A. Kern. Außerdem belegt jedes Zitat, dass es Tests gibt, mit denen die Schulreife festgelegt werden kann. In den meisten Zitaten wird auch auf einen Schulkindergarten bzw. Vorschule hingewiesen. Zitat 3 schlägt sogar vor das Wort Schulreife durch Schulfähigkeit bzw. Schulbereitschaft zu ersetzen.

Eigene Definition

Schulreife bedeutet für mich, dass das Kind ein bestimmtes Alter erreicht hat, in dem es fähig ist am Unterricht teilzunehmen um sich dadurch Wissen anzueignen.

Verwendete Literatur

Brunner, R. & Zeltner, W. (1980). Lexikon zur Pädagogischen Psychologie und Schulpädagogik. München: Reinhardt.

Hehlmann, W. (1971). Wörterbuch der Pädagogik. Stuttgart: Kröner.

Herder Verlag (1976). Herder Lexikon. Pädagogik. Freiburg im Breisgau, Wien: Herder.

Odenbach, K. (1974). Lexikon der Schulpädagogik. Begriffe von A-Z. Braunschweig: Westermann.

Schorb, A.O. (1975). Pädagogisches Taschenlexikon a-z. Bochum: Kamp.


Siehe auch das
Lexikon für Psychologie und Pädagogik

Zu weiteren psychologischen Begriffen


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